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Ab 01. August 2004 wird ein neues Strukturkonzept für die Berufsbildenden Schulen
umgesetzt, welches sehr weitreichende Veränderungen nach sich zieht.
Die wichtigsten Leitvorstellungen des Konzeptes sind:
1. Individuelle Förderung der Jugendlichen
2. Erhöhung der Kompetenzen für den Berufseinstieg
3. Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten für berufsbildende Schulen
Am deutlichsten wird das Strukturkonzept in der Veränderung der Berufsgrundbildung sowie im Bereich der bisherigen Berufsfachschulen. Die bisherige 2-jährige Berufsfachschule mit dem Bildungsabschluss Qualifizierter Sekundarabschluss I wird völlig aufgegeben und gemeinsam mit dem Berufsgrundbildungsjahr in zwei eigenständige neue Bildungsgänge getrennt - die Berufsfachschule I (BF I) sowie die Berufsfachschule II (BF II). Hierbei wird das Berufsgrundbildungsjahr in die BF I integriert, wodurch sich deutliche curicculare Veränderungen hin zu einer verstärkten beruflichen Bildung ergeben (höherer Anteil beruflicher Fachpraxis).
Die BF I hat zum Ziel, die Eingangsqualifikationen für die Berufsausbildung zu verbessern (Aufnahmevoraussetzung: Hauptschulabschluss - kein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich) sowie die individuelle Beratung der Jugendlichen durch Stütz- und Förderunterricht zu gewährleisten. Abschlussziel ist der Erwerb der Berufsgrundbildung. Eine Wiederholung ist nur mit Genehmigung der Klassenkonferenz möglich.
Die BF II soll leistungsfähigere Jugendliche fördern und kann nur bei guten Leistungen in der BF I besucht werden. Voraussetzung ist das Abschlusszeugnis der BF I mit einem Notendurchschnitt von 3,0 und in wenigstens zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik befriedigende Leistungen. Sie schließt mit dem Erwerb des Qualifizierten Sekundarabschluss I ab und ist deutlich allgemeinbildender ausgerichtet.
Die bisherige Fachoberschule wird durch die Berufsoberschule (BOS) abgelöst. Sie gliedert sich in die BOS I (Vollzeit) sowie die Duale BOS (Teilzeit, berufsbegleitend) und hat wie die Fachoberschule das Ziel der Qualifizierung zur Fachhochschulreife. Ebenso ist geplant, dass für Berufsschüler, die den qualifizierten Sekundarabschluss I haben und in einem Ausbildungsverhältnis stehen sowie für Fachschüler, die den qualifizierten Sekundarabschluss I haben sowie Schüler der Höheren Berufsfachschule über ein zusätzliches Unterrichtsangebot (Fachhochschulreifeunterricht) der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht werden soll.
Neben der BOS I (Vollzeit - 1 Jahr) führt eine anschließende
BOS II (Vollzeit - 1 Jahr) zur fachgebundenen oder mit zweiter
Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife. Eine BOS II muss
über das Ministerium als neuer Bildungsgang beantragt werden.
Mit dem Abschluss der BOS II wird jetzt erstmals der direkte Weg zur
Universität geöffnet und ein wichtiger Schritt zur
Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung geleistet.
So sollen etwa die Unterrichtsinhalte des Faches Deutsch/Kommunikation vom Berufsgrundbildungsjahr bis hin zur BOS II zunächst in ein Gesamtcurriculum gefasst werden und danach z.B. in 6 einzelne jeweils gleich große Module/Kurse (Bausteine) zerlegt werden.
Hat der/die Jugendliche etwa durch den Besuch der BF I und BF II diese Bausteine 1 und 2 bereits erworben, so muss er bei einem anschließendem Besuch der Berufsschule diese dort vorgesehenen gleichartigen Bausteine nicht noch einmal erwerben, sondern kann die „freie Zeit“ nutzen zur Belegung von höherwertigen Modulen in Deutsch oder alternativ etwa diese Zeit nutzen, um z.B. weitere Fremdsprachenbausteine zu absolvieren.
Diese höherwertigen Bausteine können dann bei einem evtl. späteren Besuch der BOS angerechnet werden, so dass dort „Luft“ entsteht für andere Bausteine. Auf diese Weise könnte der Jugendliche seinen persönlichen Bildungsplan im Rahmen der vorgeschriebenen Lernbausteine eines Bildungsganges mehr seiner individuellen Situation anpassen. Gleichzeitig kann er durch das „Sammeln“ von Bausteinen, die in einem „Qualifizierungspass“ festgehalten werden z.B. die Fachhochschulreife für diese Unterrichtselemente „zusammenbauen“. Dies setzt eine Zusammenstellung eines individuellen Förderplans entsprechend der Vorbildung der Schüler voraus und führt zu einem Unterricht in differenzierten Lerngruppen mit der Möglichkeit einer schulformübergreifenden Unterrichtsorganisation.
Durch die Anrechnung erbrachter Leistungen auf die Höherqualifizierung
möchte man
- Redundanzen im Unterricht vermeiden und
- die Förderung der Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Vorbildung verstärken.
- Dies erhöht die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen und
- fördert die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung.
Dieses Konzept soll am August 2004 an einigen Schulen im Schulversuch durchgeführt werden und ab dem Schuljahr 2007/2008 für alle Berufsbildenden Schulen verbindlich eingeführt werden.
Fachschule für Sozialwesen, Bildungsgang Altenpflege
Die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in dauert drei Schuljahre und besteht
aus dem theoretischen und praktischen Unterricht und einer
praktischen Ausbildung. Der Unterricht wird in der Fachschule
Altenpflege erteilt. Die praktische Ausbildung wird in Einrichtungen
der Altenpflege vermittelt. Ab dem 01.08.2004 haben sich die
Zugangsvoraussetzungen zur Altenpflegeschule teilweise verändert.
Bewerber benötigten entweder einen qualifizierten
Sekundarabschluss I oder einen Hauptschulabschluss und den Abschluss
einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder den
Abschluss als Altenpflegerhelferin/Altenpflegehelfer oder als
Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer.
Die einjährige Altenpflegehilfeausbildung (Voraussetzung: Hauptschulabschluss) ist für unsere Schule beantragt. Sollte dieser Bildungsgang genehmigt werden, wird das erste Jahr der Ausbildung gemeinsam von den Schülerinnen und Schülern der Altenpflegehilfe und Altenpflege besucht.
Insgesamt wird sich also die BBS zum Schuljahr 2004/2005 strukturell erheblich verändern. Wir werden versuchen, die sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten zum Wohl der uns anvertrauten Jugendlichen zu nutzen.